Transparent und ohne Überraschungen
Die Behandlung ist eine Privatleistung. Einen Teil der Kosten können Sie in der Regel bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen. Dazu erhalten Sie eine Honorarnote.
Was Ihre Kasse dazuzahlt
Einen Teil der Behandlungskosten holen Sie sich in der Regel bei Ihrer Krankenkasse zurück. Wie viel, hängt von Ihrer Kasse und Ihrem Tarif ab.
| Kasse | Erstattung | Hinweis |
|---|---|---|
| ÖGK | Derzeit nicht möglich | Aufgrund einer Gesetzesänderung ist eine Rückverrechnung mit der ÖGK bis September 2027 nicht möglich. |
| SVS | ca. 55 € pro 60 Min. + ca. 28 € Hausbesuch 80 % des Basistarifs | Selbstbehalt je nach Tarif 5–20 % |
| BVAEB | Auf Anfrage Vertragstarif minus Behandlungsbeitrag | Selbstbehalt seit Mai 2026 20 % |
| KFA Wien | Auf Anfrage Eigene Tarife | Höhe direkt bei der KFA erfragen |
Richtwerte, Stand August 2026. Die tatsächliche Höhe hängt von Ihrem Tarif ab. Im Zweifel bei Ihrer Kasse direkt nachfragen.
Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen, am besten vor der ersten Einheit.
Nach der Behandlung bekommen Sie von mir eine Honorarnote. Zusammen mit Ihrem Zahlungsnachweis ist sie Ihr Beleg.
Ärztliche Verordnung, Honorarnote, Zahlungsnachweis an Ihre Kasse schicken. Zeit haben Sie 42 Monate ab der Behandlung.
Kurz beantwortet
60 Minuten kosten 110 €, 45-minütige Folgetermine 90 €. Zusätzlich fällt eine Hausbesuchspauschale von 20 € pro Termin an.
Die Behandlung ist eine Privatleistung. Ein Teil der Kosten kann in der Regel bei der Krankenkasse zur Rückerstattung eingereicht werden, dazu erhalten Sie eine Honorarnote. Bei der ÖGK ist eine Rückverrechnung aufgrund einer Gesetzesänderung derzeit nicht möglich.
Auch ohne ärztliche Verordnung möglich. Für die Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine.
